Wohnungen, Häuser und andere Immobilien Kaufen und Verkaufen

Aufpassen beim Schließen der Verträge!!!

So schnell guckst Du gar nicht, wie Du mit einer unbedachten Aussage was rechtlich greifbares geschaffen hast. Oder ein paar schnelle Klicks im Internetshop, die AGB’s nicht oder nicht richtig gelesen und schon haben sie Dich! Also immer Augen auf beim Kauf, denn null Komma nix hat man einen Kaufvertrag abgeschlossen, ohne es zu wissen und sich zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Bestes Beispiel ist eBay, wo aus dem Spaß, mal so zum jux mitzubieten, schnell ernst wird, wenn man dummerweise den Zuschlag erhält, ohne das jemals gewollt zu haben. Da hilft dann keine noch so gute Ausrede mehr, ersteigert ist ersteigert und muss bezahlt werden; inklusive etwaiger hoher Verpackungs- und Versandkosten, auf die man schon gar nicht geguckt hatte. Glück hat dann nur der, der auf einen seriösen Händler trifft, der geltendes Recht im Versandhandel verbraucherfreundlich auslegt und eine Rücktrittsklausel eingebaut hatte.

Aber auch jede andere Art von Tauschgeschäften, üblicherweise Ware gegen Geld, belebt Justitia, weil damit implizit ein Wohnungs Kaufvertragzustande gekommen ist. Das kann helfen, aber auch hinderlich sein, je nach dem, wie ernst es eine der beiden Seiten mit seinem Angebot gemeint hat.


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